Offenlage von zusätzlichen Unterlagen für den Abschnitt Düsseldorf-Unterrath–Düsseldorf-Kalkum

Die DB Netz AG hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den RRX im Planfeststellungsabschnitt 3.0a (Düsseldorf-Unterrath – Düsseldorf-Kalkum) ein sogenanntes Deckblatt eingereicht. Als Deckblatt bezeichnen die Fachleute einen im Rahmen eines Planrechtsverfahrens geänderten Plan bzw. eine geänderte Planung. In diesem Deckblatt werden die Änderungen, die sich seit Einreichung der Planungen ergeben haben, gekennzeichnet und die Öffentlichkeit ggfs. erneut beteiligt. Konkret handelt es sich in diesem Fall um ein zusätzliches Gutachten, den wasserrahmenrechtlichen Fachbeitrag, der die bisherigen Unterlagen ergänzt.

Die Unterlagen können während der Offenlage vom 19. April 2021 bis 18. Mai 2021 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/go/verfahren -> Planfeststellung Schiene Stichwort: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Änderungen und Ergänzungen des Plans (Deckblatt I) in dem oben genannten Zeitraum auch bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf eingesehen werden. Es muss jedoch zwingend ein Termin vereinbart werden, da das Amt für Verkehrsmanagement derzeit für den regulären Publikumsverkehr geschlossen ist. Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer +49 211 89-98790 möglich.

Einwendungen in diesem Deckblattverfahren können nur in Bezug auf die Änderung gemacht werden, also nur zum Wasserrecht. Dies ist bis zum 01.06.2021 möglich. Die Planungen wurden ansonsten nicht verändert. Auch die bisher eingebrachten Einwendungen sind nicht betroffen, behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden. Einwendungen zum wasserrechtlichen Fachbeitrag können schriftlich bei der Bezirksregierung Münster (48128 Münster) oder bei der Landeshauptstadt Düsseldorf (Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf) erhoben werden. Alternativ können auf elektronischem Wege die Einwendungen wie folgt erhoben werden: poststelle@brms.nrw.de.

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