Der Weg zur Baugenehmigung –
das Planfeststellungsverfahren

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Um den RRX richtig in Fahrt zu bringen, braucht es den Ausbau und die Erweiterung der vorhandenen Schieneninfrastruktur. Bevor der Bau beginnen kann, werden die Pläne geprüft, rechtliche Sachverhalte gewürdigt, Einwendungen gesammelt und die Planungen gegebenenfalls korrigiert. All das geschieht im sogenannten Planfeststellungsverfahren. Am Ende dieses umfangreichen Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, der die Baugenehmigung erteilt.

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, das im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vorgeschrieben ist, und folgt einem genau festgelegten Ablauf. Für jeden Planfeststellungsabschnitt im RRX-Projekt wird ein eigenes Verfahren durchgeführt.

Grafik Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren sind zumeist lange und komplexe Prozesse. Die dort behandelten Planungen sind so aufwendig, dass sie sich noch während des laufenden Verfahrens ändern können. Diese überarbeiteten Planungen bezeichnet man als „Deckblatt“.

Im Deckblatt werden die Änderungen eingearbeitet und gekennzeichnet, die sich seit Einreichung der Planungen ergeben haben. Diese kommen zum Beispiel durch Anregungen oder Einwendungen von Bürger:innen zustande. Betreffen die geänderten Planungen Dritte, beispielsweise Anwohner:innen, wird ein Deckblattverfahren notwendig – quasi ein Planfeststellungsverfahren im Kleinen.

Grafik der zeitlichen Einordnung des Deckblattverfahrens in das Gesamtverfahren

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