Erschütterungsschutz
Züge können neben dem hörbaren Schall auch spürbaren Schall in Form von Erschütterungen verursachen. Diese werden im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erwähnt, allerdings legen weder das BImSchG noch die ergänzenden Verordnungen verbindliche Regelungen zu Immissionsgrenzwerten beziehungsweise zu Prognose- und Beurteilungsverfahren für Erschütterungen fest.
Daher greift die Bahn bei ihren Planungen auf technische Regeln wie DIN-Normen (vom Deutschen Institut für Normung erarbeitete Normen) oder VDI-Richtlinien (vom Verein Deutscher Ingenieure aufgestellte Richtlinien) und die aktuelle Rechtsprechung zurück.
Die durch fahrende Züge erzeugten mechanischen Schwingungen werden über das Erdreich übertragen. Diese breiten sich mit der Entfernung abnehmend im Erdreich wellenförmig aus. Von dort können sie über das Fundament auf ein Gebäude übertragen werden. In den Gebäuden können durch die Schwingungen Wände und Decken vibrieren. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem „sekundärem Luftschall".