Wir planen den Naturschutz von Anfang an

Der Schutz der Umwelt spielt bei der Deutschen Bahn eine bedeutende Rolle. Bei der Planung großer Infrastrukturprojekte muss die Bahn zahlreiche Vorgaben und Gesetze auf EU-, Bundes- und Landesebene beachten. Wir sind dabei von Anfang an darauf bedacht, Eingriffe in die Natur möglichst zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren.

Grundlage der vorbereitenden Planungen ist die gesetzlich geregelte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Hier ermitteln, analysieren und bewerten die Planer:innen umfassend die Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter.

Auf Basis der Prüfungsergebnisse erarbeiten die Planer:innen den so genannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Darin werden die Eingriffe detailliert bewertet und konkrete Aktivitäten zum Schutz der Natur festgelegt. Einige Maßnahmen, wie etwa zum Artenschutz, werden bereits vor Baubeginn realisiert. Die Bahn legt beispielsweise Ersatzbiotope an und siedelt gefährdete Arten um.

Eine umweltfachliche Bauüberwachung stellt sicher, dass die vereinbarten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Sie sorgt dafür, dass die Planungen sowie die Gesetze und Pflichten eingehalten werden.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung sind zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, die unvermeidliche Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren sollen. Zur Kompensation werden sowohl Flächen in Trassennähe als auch trassenferne Flächen für entsprechende Maßnahmen genutzt:

Unmittelbares Umfeld

  • Wiederherstellung und Aufwertung von bauzeitlich beanspruchten Flächen
  • Entwicklung von Lebensraum für vom Eingriff betroffene Tierarten wie Vögel, Fledermäuse oder Amphibien

Trassenferne Bereiche

  • Aufforstungen
  • Entwicklungsmaßnahmen im Wald
  • Gewässerrenaturierungen
  • Entwicklung von Biotopen auf Brachflächen
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