Planungen für den Schallschutz

Foto: DB AG/Michael Neuhaus

Fester Bestandteil der Planungen für den Ausbau des Rhein-Ruhr-Express (RRX) ist die schalltechnische Untersuchung.
Neben einer leistungsfähigen Infrastruktur ist eine leise Bahn – mit hoher Akzeptanz bei den Anwohner:innen – entscheidend für die Zukunft des Verkehrsträgers Schiene. Die Deutsche Bahn ist sich ihrer Verantwortung im Hinblick auf den Schallschutz bewusst und arbeitet intensiv daran, Lärmemissionen zu minimieren. Sie hat sich das anspruchsvolle Ziel gesetzt, bis 2030 mehr als 800.000 Anwohner:innen vom Schienenverkehrslärm zu entlasten. Bis zum Jahr 2050 soll dann der Lärm durch die Schiene für alle 1,6 Millionen Betroffenen gemindert sein.

Rechtlicher Rahmen

Bei Ausbau- und Neubaustrecken gilt die Lärmvorsorge, die auf den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) basiert. Paragraph 41 des Gesetzes sieht vor, dass beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden dürfen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

Die Schalltechnische Untersuchung

Bei der Schalltechnischen Untersuchung errechnen unabhängige Gutachter:innen in einem Schallgutachten die Schallimmissionswerte und die Veränderung durch die Baumaßnahme. Für den RRX basieren die Berechnungen auf den aktuellen Verkehrsprognosen aus dem Bundesverkehrswegeplan für das Jahr 2025 bzw. 2030. Je nachdem wann das Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde oder wird. Aus dem Schallgutachten werden die notwendigen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen abgeleitet. Für die Bemessung der Maßnahmen sind die gesetzlich festgelegten Schallimmissionsgrenzwerte für Tages- und Nachtzeiten verbindlich:

Grafik zu den Immissionsgrenzwerten bei der Lärmvorsorge für unterschiedliche Gebiete

Die Lärmsanierung

Im Projekt Rhein-Ruhr-Express gibt es in manchen Abschnitten sogenannte Baulücken, bei denen kein gesetzlicher Anspruch auf Lärmvorsorge besteht. Hier kommt unter bestimmten Voraussetzungen das 1999 durch die Bundesregierung beschlossene Programm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ zum Tragen. Das Lärmsanierungsprogramm entlastet Anwohner:innen an stark belasteten Strecken, an denen die Lärmvorsorge nicht greift. Mehr Informationen zur Lärmsanierung finden Sie hier.

Erklärvideo: Lärmvorsorge und Lärmsanierung

Die Bahn möchte nicht nur mehr Verkehr auf die Schiene bringen, es soll gleichzeitig für möglichst viele Anwohnenden leiser werden. Das Video zeigt zwei Wege zum Schallschutz: die Lärmvorsorge und das Lärmsanierungsprogramm.

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