Schallschutz PFA 6: Dortmund

Die schalltechnische Untersuchung im Planfeststellungsabschnitt Dortmund wird im weiteren Planungsverlauf durch einen unabhängigen Gutachter oder eine Gutachterin erstellt. Aufgrund der Schalltechnischen Vorabschätzung steht jedoch bereits heute fest, dass grundsätzlich aktive sowie passive Maßnahmen erforderlich sein werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte (16. BImSchV) einhalten zu können. Hierfür kommen als aktive Maßnahmen Schallschutzwände und das Besonders überwachte Gleis in Frage. Für die Gebäude, die dadurch nicht ausreichend geschützt werden können, besteht "dem Grunde nach" Anspruch auf passiven Schallschutz.

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