Schallschutz PFA 2.0:
Düsseldorf-Hellerhof–Reisholz

Foto: DB AG/Erhard Hehl

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wird im Rahmen der Genehmigungsplanung eine Schalltechnische Untersuchung durch eine:n unabhängige:n Gutachter:in erstellt. Hierin werden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen dimensioniert. Die Ergebnisse fließen anschließend in die technische Planung ein.

Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung für den PFA 2.0 ist eine Kombination aus aktivem und passivem Schallschutz vorgesehen.

Es werden beidseitig der Trasse Schallschutzwände mit Höhen zwischen 2,00 m und 6,00 m (Höhe gemessen ab Schienenoberkante) errichtet, und zwar immer da, wo schützenswerte Bebauung vorhanden ist. In Reisholz wird zusätzlich eine Schallschutzwand auf dem geplanten Kreuzungsbauwerk vorgesehen. Insgesamt werden hier rund 9,2 km Schallschutzwände neu gebaut.

Darüber hinaus kommt im gesamten Abschnitt, d.h. auf rund 8,0 km, als aktive Schallschutzmaßnahme das Besonders überwachte Gleis (BüG) zum Einsatz. Im Bereich der sogenannten Baulücke, also dem Bereich, in dem kein Infrastrukturausbau erfolgt (Stadtgrenze Langenfeld bis ca. Kreuzung mit der Frankfurter Straße) wird das BüG auf allen vier Gleisen angewendet. Ab Beginn des sechsgleisigen Ausbaus bis zum Abschnittsende wird das BüG jeweils auf den Gleisen der Fernbahn und des RRX zum Einsatz kommen. In weiten Teilen (Beginn des sechsgleisigen Ausbaus bis ungefähr in Höhe Reisholz) werden zusätzlich die beiden S-Bahn-Gleise mit dem BüG ausgestattet.

Dort, wo aktive Maßnahmen aus technischen, wirtschaftlichen oder auch topografischen Gründen nicht realisiert werden können oder ihre Schutzwirkung nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte vollständig einzuhalten, besteht "dem Grunde nach" Anspruch auf ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen. Die abschließende Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen trifft das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

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