Schallschutz PFA 2.1:
Düsseldorf-Reisholz–Wehrhahn

Foto: DB Sicherheit GmbH

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wurden durch einen unabhängigen Gutachter im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen dimensioniert. Die Schallschutzmaßnahmen werden gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 31.01.2022 umgesetzt.

Im PFA 2.1 ist eine Kombination aus aktivem und passivem Schallschutz vorgesehen. Als aktive Maßnahmen werden Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von 10,3 Kilometern und einer Höhe zwischen zwei und sechs Metern (in der Regel vier Meter) sowie das Besonders überwachte Gleis (BüG) auf einer Streckenlänge von rund 4,4 Kilometern eingesetzt. Dort, wo aktive Maßnahmen aus tech­nischen, wirtschaftlichen oder auch topografischen Gründen nicht reali­siert werden können oder ihre Wirkung nicht ausreicht, um die gesetzlich vor­geschriebenen Immissionsgrenzwerte vollständig einzuhalten, kommt im PFA 2.1 ergänzend der passive Schall­schutz zum Einsatz. Im PFA 2.1 weisen rund 370 Gebäude "dem Grunde nach" Anspruch auf passiven Schallschutz auf.

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