Schallschutz PFA 3.0:
Düsseldorf Wehrhahn–Unterrath

Foto: DB Sicherheit GmbH

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wurden durch einen unabhängigen Gutachter im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen dimensioniert. Die abschließende Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

Im PFA 3.0 werden drei Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 700 Metern und einer Höhe von sechs Metern neu errichtet. Diese befinden sich auf der Ostseite des Bahnhofs Derendorf. Darüber hinaus wird das Besonders überwachte Gleis (BüG) auf vier Gleisen eingesetzt. Für Gebäude, die durch diese aktiven Maßnahmen nicht ausreichend geschützt werden, besteht "dem Grunde nach" ein Anspruch auf passiven Schallschutz. Im Zuge der weiteren Planungen wird ein Gutachter oder eine Gutachterin vor Ort die heutige Situation prüfen, den tatsächlichen Anspruch ermitteln und die nötigen passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster, schalldämmende Lüfter etc.) festlegen.

In den Bereichen, in denen keine Baumaßnahmen geplant sind (sogenannte Baulücken), besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV. Hier wurde dennoch detailliert geprüft, ob durch den Betrieb des RRX im endgültigen Betriebszustand zusätzliche Überschreitungen zu erwarten sind. Zur Verbesserung der Lärmsituation wird auf der gesamten Länge der Baulücke das BüG auf vier Gleisen eingerichtet.

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