Schallschutz PFA 3.0a:
Düsseldorf-Unterrath–Kalkum

Foto: DB Sicherheit GmbH

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wird im Rahmen der Genehmigungsplanung eine Schalltechnische Untersuchung durch einen unabhängigen Gutachter oder eine Gutachterin erstellt. Hierin werden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen dimensioniert. Die Ergebnisse fließen anschließend in die technische Planung ein.

Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung für den PFA 3.0a ist eine Kombination aus aktivem und passivem Schallschutz vorgesehen.

Im Bereich Düsseldorf-Lichtenbroich ist östlich der bestehenden Bahnanlage der Neubau einer Schallschutzwand mit einer Höhe von sechs Metern (Höhe gemessen ab Schienenoberkante) und einer Länge von rund 940 Metern geplant. Diese Schallschutzwand wird in Teilen mit dem bestehenden Wall kombiniert.

In Düsseldorf-Kalkum ist westlich der bestehenden Bahnanlage der Neubau einer Schallschutzwand mit einer Höhe von sechs Metern und einer Länge von rund 650 Metern vorgesehen.

Darüber hinaus kommt im PFA 3.0a als weitere aktive Schallschutzmaßnahme das Besonders überwachte Gleis (BüG) bei jeweils beiden Gleisen der Fernbahn und der RRX-Strecke auf einer Gesamtlänge von rund 1.800 Metern (750 Meter im Bereich Düsseldorf-Lichtenbroich und 1.050 Meter im Bereich Düsseldorf-Kalkum) zum Einsatz.

Dort, wo die Schutzwirkung der aktiven Maßnahmen nicht ausreicht um die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte vollständig einzuhalten, kommen ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht. Sechs Gebäude im PFA 3.0a weisen "dem Grunde nach" Anspruch auf passiven Schallschutz auf.

Die abschließende Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen trifft das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

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