Schallschutz PFA 3.1:
Düsseldorf-Kalkum–Angermund

Foto: DB Sicherheit GmbH

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wird im Rahmen der Genehmigungsplanung eine Schalltechnische Untersuchung durch einen unabhängigen Gutachter oder eine Gutachterin erstellt. Hierin werden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen dimensioniert. Die Ergebnisse fließen anschließend in die technische Planung ein.

Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung für den PFA 3.1 ist eine Kombination aus aktivem und passivem Schallschutz vorgesehen.

Östlich der bestehenden Bahnanlage wird eine Schallschutzwand mit einer Höhe von fünf Metern (Höhe gemessen ab Schienenoberkante) errichtet. Diese weist eine Länge von rund 1.440 Metern auf. Westlich der bestehenden Bahnanlage wird ebenfalls eine Schallschutzwand mit einer Höhe von fünf Metern errichtet. Diese weist eine Länge von rund 2.430 Metern auf. Bei beiden Schallschutzwänden werden an den jeweiligen Enden Abstufungen der Höhe vorgenommen.

Ergänzend zu den Schallschutzwänden zu beiden Seiten der Gleise werden in Verlängerung des Bahnsteigs am Haltepunkt Düsseldorf-Angermund zwei Schallschutzwände in Mittellage zwischen den beiden Gleisen für die S-Bahn errichtet.

Darüber hinaus kommt als aktive Schallschutzmaßnahme das Besonders überwachte Gleis (BüG) - bei jeweils beiden Gleisen der Fernbahn und der RRX-Strecke - auf einer Gesamtlänge von rund 2.515 Metern zum Einsatz.

Dort, wo aktive Maßnahmen aus technischen, wirtschaftlichen oder auch topografischen Gründen nicht realisiert werden können oder ihre Schutzwirkung nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte vollständig einzuhalten, besteht "dem Grunde nach" Anspruch auf ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen. Die abschließende Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen trifft das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

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