Schallschutz PFA 3.2:
Düsseldorf-Angermund–Duisburg Schlenk

Foto: DB Sicherheit GmbH

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wurden durch einen unabhängigen Gutachter im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen dimensioniert. Die abschließende Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.  

Im PFA 3.2 ist im Ausbaubereich - zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte - eine Kombination aus aktivem und passivem Schallschutz vorgesehen. Als aktive Maßnahmen sind Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 6,2 Kilometern und einer Höhe von vier bis fünf Metern sowie das Besonders überwachte Gleis (BüG) auf einer Länge von rund 7,5 Kilometern geplant. Beim BüG überprüft ein Schallmesszug regelmäßig den akustischen Zustand der Schiene. Liegen die Messwerte über dem definierten Lärmpegel, werden die Schienenoberflächen mit einem Schienenschleifzug geglättet.

Dort, wo aktive Maßnahmen aus technischen, wirtschaftlichen oder auch topografischen Gründen nicht realisiert werden können oder ihre Wirkung nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte vollständig einzuhalten, kommen ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz. Das können zum Beispiel schallgedämmte Fenster sein.

Teile der sogenannten Baulücke - also der Bereich, in dem keine Maßnahmen durch das Projekt RRX stattfinden - sind in das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ aufgenommen worden. Anfang 2022 wird im Rahmen dieses Programms in Großenbaum an den Straßen Eibenweg und Breithof eine Schallschutzwand errichtet. Die Wand mit einer Länge von ca. 370 Metern und einer Höhe von drei Metern beginnt am Ende der bereits bestehenden Schallschutzwand in Höhe des Fußballplatzes. Sie endet auf Höhe der Straße Am Handwerkshof.

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