Im PFA 3.2a ist im Ausbaubereich zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte eine Kombination aus aktivem und passivem Schallschutz vorgesehen. Als aktive Maßnahmen werden Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 4,8 Kilometern sowie das Besonders überwachte Gleis (BüG) auf einer Strecke von rund 6,1 Kilometern eingesetzt. Auch im PFA 3.2a kommen ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz.