Schallschutz PFA 5a: Essen

Foto: DB Sicherheit GmbH

Im Planfeststellungsabschnitt 5a können entlang des Ausbaubereichs die Schallschutzgrenzwerte an einigen Gebäuden nicht eingehalten werden. Für diese Wohneinheiten wird der Einsatz passiver Schallschutzmaßnahmen geprüft. Aktive Maßnahmen sind aufgrund der Verhältnismäßigkeit hier zu aufwändig und wirtschaftlich nicht vertretbar.

In den Bereichen des PFA 5a, in denen keine Baumaßnahmen stattfinden (sogenannte Baulücke), besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lärmvorsorge. Dennoch wurde dieser Bereich schalltechnisch untersucht, und es sind schallschutzmindernde Maßnahmen vorgesehen.

Eine dieser Maßnahmen ist das sogenannte „Besonders überwachte Gleis“ (BüG), bei dem ein Schallmesszug regelmäßig den Zustand der Schienenoberfläche überprüft. Überschreiten die gemessenen Werte die Vorgaben, wird die Oberfläche der Schienenköpfe geschliffen. So wird eine dauerhafte Lärmminderung von drei dB(A) erzielt. Zusätzlich wird an den Gebäuden, bei denen die Schwellenwerte überschritten werden, die Umsetzung passiver Maßnahmen geprüft.

Zusätzlich wurden im Essener Stadtgebiet insgesamt 24 Schallschutzwände im Rahmen des Programms „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“  in insgesamt vier Teilprojekten umgesetzt. Die Gesamtlänge der Schallschutzwände beträgt ca.  12,1 km. Baubegleitend wurden die passive Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen. Abschließend sind noch Restarbeiten an den bereits bestehenden Wänden durchzuführen, die genau Bauzeit für die Restarbeiten steht noch nicht fest.

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