Schallschutz PFA 1.1: Köln

Foto: DB AG/Axel Hartmann

Im Planfeststellungsabschnitt 1.1 kommen aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz. Als aktive Maßnahme wird auf einer Länge von 725 Metern das sogenannte Besonders überwachte Gleis (BüG) eingesetzt. Das BüG erzielt beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken eine nachgewiesene Lärmminderung von drei dB(A). Dies geschieht durch regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls gezieltes Schleifen der Schienen, denn glatte Schienen verringern den entstehenden Lärm beim Darüberfahren.

Für 40 Wohnungen entlang der Strecke, die durch die aktiven Maßnahmen nicht ausreichend geschützt werden können, besteht "dem Grunde nach" ein Anspruch auf passiven Schallschutz. Im ersten Halbjahr 2017 sind die für die Festlegung der jeweiligen erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, schalldämmende Lüfter etc.) vorgesehenen Wohnungsbesichtigungen durch den Schallgutachter erfolgt. Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen ist in Abstimmung mit den Wohnungseigentümern im zweiten Halbjahr 2017 erfolgt und inzwischen abgeschlossen.

In den Bereichen, in den keine Baumaßnahmen geplant sind (sogenannte Baulücken) besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV. Für diesen Bereich wurde dennoch detailliert geprüft, ob die Grenzwerte der Lärmsanierung überschritten wurden und ob durch den Betrieb des RRX im endgültigen Betriebszustand zusätzliche Überschreitungen zu erwarten sind. Hier wurde an vier Wohneinheiten der Anspruch auf passive Schutzmaßnahmen geprüft. Die bauliche Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen wurde auch im Bereich der Baulücke im Jahr 2018 abgeschlossen.

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