Schallschutz PFA 1.2: Leverkusen

Foto: DB Sicherheit GmbH/Sven-Oliver Schnorr

Im Planfeststellungsabschnitt 1.2 ist eine Kombination aus aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Es werden insgesamt 3.600 Meter Schallschutzwände mit einer Höhe von zwei bis sechs Metern gebaut. Außerdem kommt das sogenannte Besonders überwachte Gleis (BüG) auf einer Strecke von knapp drei Kilometern zum Einsatz. Das BüG ist beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken eine Maßnahme, die durch regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls gezieltes Schleifen der Schienen eine anerkannte und dokumentierte Lärmminderung von drei dB(A) erbringt.

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Im PFA 1.2 haben 60 Gebäude "dem Grunde nach" Anspruch auf passiven Schallschutz. Der tatsächliche Anspruch auf passiven Schallschutz wird nach einer Wohnungsbegehung durch den Schallgutachter ermittelt und die geeigneten passiven Maßnahmen festgelegt.

In Teilbereichen der Baulücke sind bereits heute zwei Schallschutzwände – jeweils eine rechts und links der Trasse - vorhanden. In der Baulücke wird eine Wohneinheit hinsichtlich des Einsatzes passiver Maßnahmen überprüft. Teilbereiche der Baulücke sind ebenfalls im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes enthalten.

Für die Beantwortung von Fragen rund um Baulärm steht Ihnen unser Baulärmverantwortlicher montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Nummer 0151/46123016 zur Verfügung.

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