Planänderungsverfahren Bochum

Warum ist in Bochum eine Planänderung bzw. ein Planänderungsverfahren notwendig?

Zwischen dem Planfeststellungsbeschluss, also dem Baurecht für den Abschnitt Bochum und dem Baubeginn wurden die Planungen in Bochum weiter vertieft. Unter anderem haben sich bei Nachkartierungen neue Vorkommen von streng geschützten Tieren ergeben, die während des ersten Verfahrens noch nicht bekannt waren.

Die vertiefte Planung hat in Bochum unter anderem dazu geführt, dass die DB für die Bauzeit mehr Flächen benötigt und, dass es Veränderungen an den Schallschutzwänden gegeben hat. Diese Schallschutzwände mussten leicht versetzt werden. Die Veränderung der Lage der Schallschutzwand machte auch eine Anpassung des Schallgutachtens notwendig. Da die Planungsänderung die Interessen Dritter betrifft, erfolgt ein offizielles Planänderungsverfahren.

Einen Link zu den geänderten Unterlagen sowie eine kleine Lesehilfe finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Was ist ein Planänderungsverfahren?

Soll vor Fertigstellung eines Vorhabens der bereits festgestellte Plan geändert werden und es sind Interessen Dritter betroffen, zieht dies ein zusätzliches Verfahren nach sich. Der geänderte Plan ist kein komplett neuer Plan. Der Planfeststellungsbeschluss, also das Baurecht wird nicht aufgehoben, sondern durch die Planänderung angepasst.

Das Planänderungsverfahren ähnelt dem Planfeststellungsverfahren. Die geänderten Unterlagen werden gekennzeichnet und beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Nach einer ersten Prüfung durch das EBA, können Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Stellung zu den Änderungen nehmen. Hier gibt es zwei Varianten. Sind die Betroffenen namentlich bekannt, werden diese angeschrieben. Ist der Kreis der Betroffenen nicht überschaubar oder namentlich bekannt, so werden die Unterlagen vier Wochen offengelegt. Durch die Änderung am Schallgutachten sind einige Bürgerinnen und Bürger betroffen. Daher werden die Unterlagen offengelegt.

Offenlage der Unterlagen in Bochum

Da die Betroffenen nicht alle namentlich bekannt sind und somit nicht persönlich angeschrieben werden können, werden die geänderten Unterlagen noch einmal öffentlich ausgelegt. Die Veröffentlichung erfolgt jedoch nur digital:

https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html

Das Vorhaben ist unter Eingabe des Ortes oder der Vorhaben ID V-E100159 zu finden.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die von einer Änderung betroffen sind, haben bis zum 08.06.2026 das Recht, Einwendungen im Planänderungsverfahren zu erheben beziehungsweise Stellungnahmen abzugeben.

Einwendung und Stellungnahmen richten Sie bitte nicht an die DB. Einwendungen sind über das Portal des Bundes möglich

Während der Offenlage und der Einwendungsfrist bietet die DB Bürgersprechstunden an. An einigen Terminen stehen unsere Fachleute telefonisch oder per Videokonferenz für Fragen und Hilfestellung zur Verfügung. Hier kommen Sie zu unserem Buchungstool

Sie können sich auch gerne per Mail an uns wenden: rrx@deutschebahn.com

Was sind die Regeln im Verfahren? Wozu kann ich einen Einwand erheben? Wie geht es nach den Einwendungen weiter?

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange (beispielsweise Behörden, Kommunen, Feuerwehr), die von einer Änderung betroffen sind, haben das Recht, Einwendungen im Planänderungsverfahren zu erheben beziehungsweise Stellungnahmen abzugeben.

Bei einem Planänderungsverfahren werden lediglich die abgeänderten Teile der Planung behandelt. Einwendungen sind nur zu diesen Änderungen möglich. Die übrigen bestehenden Inhalte der Planung sind nicht Gegenstand des Verfahrens, sie wurden bereits im vorhergehenden Beteiligungsprozess diskutiert. Für die nicht veränderten Teile der Planung besteht somit weiterhin Baurecht.

Der weitere Verlauf des Verfahrens entspricht dem des regulären Planfeststellungsverfahrens:

Bis zu vier Wochen nach Ende der Offenlage können betroffene Bürgerinnen und Bürger schriftlich Einwendungen beim EBA oder der Stadt Bochum einbringen.

Daraufhin erarbeitet die Bahn entsprechende Erwiderungen, die bei Bedarf gemeinsam mit den Betroffenen im Rahmen eines Erörterungstermins diskutiert werden.

Die letztendliche Entscheidung bei strittigen Fragen liegt beim Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde. Das Eisenbahn-Bundesamt erlässt am Ende auch den Planfeststellungsbeschluss.

Merkblatt Planänderungsverfahren

Merkblatt_Planänderung_Bochum.pdf (57,2 KiB) Herunterladen

Handout Planänderungsverfahren

Handout_Planänderung.pdf (665,4 KiB) Herunterladen

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