Schallschutz vor Ort

Foto: DB AG/Michael Neuhaus

Wie viele Kilometer Schallschutzwände werden in Leverkusen errichtet? Und wo kommt das Besonders überwachte Gleis zum Einsatz? Bei den Planungen für den Schallschutz stimmen wir die Maßnahmen passgenau auf jeden Abschnitt ab. Denn die örtlichen Gegebenheiten sind in jedem Ausbaubereich verschieden. Nachfolgend können Sie sich über die entsprechenden Schallschutzmaßnahmen im jeweiligen Planfeststellungsabschnitt (PFA) informieren.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung: Für das RRX-Projekt gelten die Vorschriften beim Neu- und Ausbau von Schienenwegen, hier spricht man von Lärmvorsorge. Sie ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 1. April 1974 geregelt. Nach diesem Gesetz ist bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass kein Lärm verursacht wird, der sich nach dem Stand der Technik vermeiden lässt.

Grafik zur Erklärung von Lärmvorsorge und Lärmsanierung

Für existierende Strecken – das Bestandsnetz – gilt das Gesetz allerdings nicht. Um die Lärmsituation auch hier zu verbessern, hat die Bundesregierung 1999 das freiwillige Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ ins Leben gerufen. Weitere Informationen zur Lärmsanierung finden Sie hier.

Erklärvideo zu Lärmvorsorge/Lärmsanierung

Schallschutz PFA 1.1:
Köln

Schallschutz PFA 1.2:
Leverkusen

Schallschutz PFA 1.3:
Langenfeld

Schallschutz PFA 2.0:
Düsseldorf Hellerhof–Reisholz

Schallschutz PFA 2.1:
Düsseldorf Reisholz–Wehrhahn

Schallschutz PFA 3.0:
Düsseldorf Wehrhahn–Unterrath

Schallschutz PFA 3.0a:
Düsseldorf-Unterrath–Kalkum

Schallschutz PFA 3.1:
Düsseldorf Kalkum–Angermund

Schallschutz PFA 3.2:
Düsseldorf-Angermund–Duisburg Schlenk

Schallschutz PFA 3.2a:
Duisburg Schlenk–Duisburg Hbf

Schallschutz PFA 3.3:
Duisburg Hbf–Abzweig Kaiserberg

Schallschutz PFA 4.0:
Mülheim (Ruhr)

Schallschutz PFA 5a:
Essen

Schallschutz PFA 5b:
Bochum

Schallschutz PFA 6.0:
Dortmund